Rudolf Bindig: Haushaltsrede zum Kreis-Etat

Veröffentlicht am 23.12.2017 in Kreisverband

Rudolf Bindig, SPD-Fraktionsvorsitzender im Ravensburger Kreistag:

"Ich habe überlegt, ob ich zu dieser Haushaltsrede ein Faltboot mitbringen oder eine Schwimmweste anziehen sollte. Habe ich doch in der SZ gelesen, dass der Landkreis im Geld schwimme. Wenn dies auch eine journalistische Übertreibung ist, so ist ein Bild, welches auf einen Überfluss, eine Flut, hinweist doch allemal besser, als wenn auf eine Ebbe in der Kreiskasse hingewiesen werden müsste."

 

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Ein Vergleich mit „ausreichender Feuchtigkeit“ ist zudem gar nicht so weit hergeholt. Wie alle Organismen brauchen auch politische Organe, wie der Landkreis eines ist, ausreichend flüssige Mittel um Leben zu können. Damit ist es diesmal wirklich besser bestellt, als in manchem der Vorjahre. Deshalb hat der Kämmerer uns in seiner Präsentation ja auch herzlich angelacht. Ich hoffe, er hat uns wirklich angelacht und nicht ausgelacht, dass wir seine Buchungstricks nicht erkannt haben. Der Kämmerer konnte diesmal genauer kalkulieren, anders als im Vorjahre. Der Haushaltserlass des Landes kam heuer so zeitig, dass wesentliche Eckpunkte der Kalkulation rechtzeitig zur Verfügung standen. Der kräftige Anstieg bei den Gemeinschaftssteuern hat zu einem Anstieg der Finanzausgleichsleistungen des Landes geführt. Die positive Entwicklung bei den Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden bewirkt, dass trotz einer Senkung der Kreisumlage auf einen Hebesatz von 30 v.H. noch ein Mehr von 4,6 Mio. € an Mitteln aus dieser Quelle in den Landkreis fließt. Auch die Quelle Grunderwerbssteuer sprudelt weiter kräftig. Eine – früher sehr bedeutsame und ergiebige Quelle – bleibt weiter vollkommen trocken. Es handelt sich um die entgangenen Einnahmen aus unserem größten Vermögenswert, unserer Beteiligung an der EnBW über die OEW. Von den einst 13 Mio. Jahresausschüttungen sind wir zum dritten Mal bei null. Dem Landkreis sind jetzt in 7 Jahren aufaddiert bereits 51 Mio. € entgangen. Dies entspricht etwa der derzeitigen Gesamtverschuldung des Landkreises. Da ist man schon in Versuchung, sich vorzustellen, was wäre, wenn …? Ich werde in den Haushaltsreden auf diesen Punkt solange hinweisen, bis der Land-kreis endlich wieder Erträge aus diesem Vermögenswert erhält. Der Kämmerer geht von einer ersten Ausschüttung wieder im Jahr 2020 aus. Wir Kreisräte hatten im Oktober erneut Gelegenheit, uns über die Entwicklung bei der OEW und über die eingeleiteten Umstrukturierungsmaßnahmen der EnBW direkt vom Vorstand informieren zu lassen. Da wurde dann auch etwas bekannt, was man nur als eine besondere Kuriosität bezeichnen kann. Auf der einen Seite hat das jahrelange Setzen auf die Atomenergie, einer Strategie, die von den 9 CDU Landräten der Region kräftig mit betrieben worden ist, die EnBW in die bekannte Schieflage gebracht, die jetzt der neue EnBW-Vorstand wieder ausgleichen muss. Auf der anderen Seite hilft jetzt ein CDU-Bundesfinanzminister durch einen kapitalen Fehler, den er auf Bundesebene gemacht hat, die Krise schneller und besser wieder zu überwinden. Wie das? Der Bundesfinanzminister hat die Besteuerung des Kernbrennstoffeinsatzes als Ver-brauchssteuer konzipiert, obwohl er davor gewarnt worden war. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses als nicht im Einklang mit der Verfassung stehend bewertet und die so konzipierte Steuer als verfassungswidrig und nichtig erklärt. Durch diesen kapitalen Fehler des Herrn Schäuble musste der Bund den Produzenten der Atomenergie rund 6 Mrd. € und happige Zinsen dazu zurückzahlen. Der Gesamt-betrag soll sich, so höre ich von erfahrenen Haushältern aus Berlin, auf 11 Mrd. € auf-addieren. Hätte der Finanzminister die Steuerart anders konzipiert, wäre dies rechtmäßig gewesen und die Rückzahlung wäre nicht nötig gewesen. So das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die EnBW hat dieses Jahr eine Rückzahlung zu viel gezahlter Brennelementesteuer in Höhe von 1,44 Mrd. € plus Zinsen erhalten. Bei diesen großen Summen kann man leicht die wahre Dimension übersehen. Ich wandele deshalb in der Darstellung Milliardenbeträge gerne in Millionensummen um, weil Beträge in Millionen noch eher unserem Vorstellungsvermögen entsprechen. 6 bis 11 Mrd.€ Schaden für den Bund und eine Rückzahlungssumme von 1,44 Mrd. € klingen so harmlos: 6, 11 und 1,44. Es geht um 6 000 Millionen (oder gar 11 000 Millionen) und für die EnBW um 1 440 Millionen plus Zinsen. So formuliert werden einem die Dimensionen der Beträge wohl deutlicher bewusst. Diese riesige Summe wird der EnBW entscheidend helfen, den Umstrukturierungsprozess voranzutreiben, um wieder in die Gewinnzone zu kommen. Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus höherer Finanzpolitik nach CDU-Art. Da wir-ken 9 CDU Landräte daran mit, durch die Atompolitik die EnBW in die Krise zu führen. Und Jahre später hilft ein – für den Bund äußerst schädlicher noch größerer - Fehler eines CDU Finanzministers auf Bundesebene mit, die EnBW wieder etwas schneller aus den Problemen herauszuführen. Wahrlich ein Meisterstück „schwarzer - oder genauer: schwarz-gelber“ Regierungskunst. Verstehe, wer will, dass jemand, der einen solchen Granatenfehler gemacht hat, dann noch in ein weiteres höheres Staatsamt kommen kann. Soweit zu den Einnahmeposten – oder auch den Leider-nicht-Einnahmen des Haus-halts. Dem steht im Haushalt die Ausgabenseite gegenüber mit den vielen Posten, die sich aus der Wahrnehmung der Verwaltungstätigkeit des Landkreises, dem Gesetzesvollzug und den freiwilligen Leistungen des Landkreises ergeben. Der Nettoressourcenbedarf im Sozialetat wird 2018 weiter steigen auf insgesamt 133,5 Mio. €. Damit wird das Kreisumlageaufkommen auch im kommenden Jahr nicht ausreichen, um den Zuschussbedarf im Sozialetat zu decken. Erfreulich ist, dass das Ergebnishaushalt mit einem positiven Ergebnis von 12 Mio. € abschließen soll und das alle geplanten Investitionen aus eigener Kraft finanziert wer-den können. Weder der Kernhaushalt noch der Eigenbetreib IKP brauchen Fremdkapitel. Mehr noch, die gute Finanzlage erlaubt es, die Verschuldung des Landkreises auf 52 Mio. € zurückzuführen. Haben wir vor wenigen Jahren noch befürchtet, uns der 100 Mio. € Schuldengrenze anzunähern, können wir dies jetzt deutlich entspannter sehen. Der Kämmerer lacht also berechtigt. Auf weitere Strukturdaten und Finanzzahlen möchte ich nicht eingehen, dies haben meine Vorredner bereits getan. Der Landkreis möchte den Haushalt mit der Kreisstrategie verbinden. Dort sollen aus Werten abgeleitete Ziele dargestellt werden. Bei der Definition der konkreten Handlungsziele hapert es jedoch noch erheblich. Meistens werden in den Texten nur allgemein gesetzliche Aufgaben genannt, die wahrzunehmen sind. Es wird nicht konkretisiert was dieses an Personal- und Mitteleinsatz erfordert. Wir brauchen jedoch klare Angaben darüber: Welches Ziel verfolgen wir? Wo stehen wir? Welche Aufgaben sind zu erledigen? Entfernen wir uns von der Zielerreichung? Kommen wir voran? Hierzu möchte ich meine Betrachtungen nochmals genauer auf den Personaleinsatz richten. Nur mit gutem und ausreichendem Personal, kann der Landkreis seine Ziele erreichen. Schon in den Vorjahren habe ich darauf hingewiesen, dass es als konstruktiver Begleiter der Arbeit des Landratsamtes immer schwieriger wird, von außen zu sehen, wie es um die Angemessenheit der Stellenausstattung in den einzelnen Ämtern steht. Da kommt man mit dem allgemeinen Grundsatz, da muss immer der Daumen draufgehalten werden, nicht aus. Wer verantwortlich mitreden will, muss wissen, wie es um die Aufgabenerledigung in vielen Bereichen steht. Es dringt immer wieder einmal durch, dass es in einigen Bereichen zu erheblichen Engpässen kommt. Gesetzlich vorgeschrieben Beratungs-, Kontroll- und Erreichungs-ziele können nur erschwert oder kaum noch wahrgenommen werden. Da werden dann inoffizielle Schwerpunktsetzungen vorgenommen oder eigentlich einzuhaltende Gesetzestermine nach hinten geschoben. Leider mauert die Verwaltung bei der Information. Mehr durch Zufall stoßen wir dann da oder dort auf erhebliche Probleme. Lassen sie mich dazu 3 Beispiele nennen. Nach dem Heimgesetz muss jedes Pflegeheim jährlich einmal inspiziert werden. Im Ausschuss erfahren wir, dass die derzeitige Personalsituation nur eine Besuchsquote von 50% erlaubt. Mit der Schaffung einer weiteren halben Stelle wollen wir dem entgegenwirken. Aus dem Haushalt können wir entnehmen, dass es wohl erhebliche Problem bei der Betreuung, Beratung und natürlich auch Kontrolle der Biogasanlagen im Landkreis gibt. Es gibt 115 Anlagen Das Landratsamt hat sich als Zielgröße die Inspektion von 15 An-lagen im Jahr gesetzt. In den letzten beiden Jahren konnten aber nur 7 bzw. 8 Anlagen überprüft werden. Bei 7 Überprüfungen pro Jahr bedeutet dies, dass nur alle 14 Jahre eine Überprüfung stattfindet. Bei einer Zielgröße von 15 käme es alle 8 Jahre zu einem Prüfbesuch. Bei den 45 Überprüfungen der letzten 4 Jahre hat es nur eine – ich betone eine – Anlage ohne Beanstandungen gegeben. Das zeigt doch, wie notwendig – und im Interesse aller Beteiligten es ist – wenn die erforderlichen Inspektionen regel-mäßig und zeitgerecht erfolgen. Schließlich ist es schon mehrmals zu großen Unfällen gekommen. Wiederholt habe ich, und dies ist mein drittes Beispiel, die schleppende Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie angesprochen. Für 50 WKA im Landkreis Ravensburg bestand laut Haushalt 2013 Handlungsbedarf bei der Ökologisierung. Bei der Bearbeitung von 3 Anlagen/Jahr könnte man, so hieß es damals bis 2027 die Vorgaben erreichen. Kaum thematisieren wir das und kümmern uns darum, schon gibt es keine Angaben mehr im Haushalt über den Umsetzungsfort-schritt. Die genannten Zahlen stammen aus dem Haushalt 2013, wie es heute steht, können wir dem Haushalt leider nicht mehr entnehmen. Ein weiteres Beispiel! Noch im Haushalt 2013 stand detailliert drin, dass es einen großen Handlungsbedarf bei der Überarbeitung und Aktualisierung der „alten“ Landschaftsschutzgebiete gibt. Es gibt 50 davon im Landkreis. Die meisten entsprechen nicht mehr den aktuellen rechtlichen bzw. fachlichen Anforderungen. Es bestehe mehr oder weniger „zwingend und dringlich“ ein formaler, rechtlicher oder fachlicher Handlungsbedarf. Sehr gut diese Darstellung in den Erläuterungen zum Haushalt 2013 und der Hinweis auf den Handlungsstau. Kaum thematisiert man dies, werden Informationen zu diesem Thema in den folgenden Haushaltsplänen weggelassen. Nach den bisher gemachten Erfahrungen rechne ich damit, dass im nächsten Haus-halt auch die Angaben zur Überprüfung der Biogasanlagen aus den Haushaltserläuterungen verschwinden werden. Die Verwaltung mauert mit Informationen und vernebelt systematisch die Situation. Wir halten dies für falsch und unklug obendrein. Lassen sie mich das an einem Gleichnis erläutern. Ich betone, es ist ein Gleichnis, aus dem man aber etwas lernen kann. Vor ca. 15 Jahren habe ich im Auftrag des Europarates Vollzugsanstalten und Strafkolonien in der russischen Föderation inspiziert, bis weit nach Sibirien hinein. Wir haben dabei 2 verschiedene Verhaltensweisen der Anstaltsleitungen erlebt. Die Einen haben uns offensichtlich schnell herausgeputzte Räume gezeigt. Die Gänge rochen nach frischer Farbe, teilweise war sie noch nicht einmal trocken. Es war al-les frisch getüncht und man versicherte uns, dass es keine Probleme gebe. Die Anderen sagten uns, besonders ist mir ein Anstaltsleiter in Chabarowsk am Amur – tief in Sibirien - in Erinnerung, endlich kommen einmal internationale Beobachter – und er führte uns direkt an die schlechtesten Stellen seiner Anstalt. „Hier – die Duschen – total verrostet; sie können nur noch über einen Haupthahn bedient werden. Seit der Zarenzeit ist nichts darangemacht worden. Hier die Toiletten – eine Katastrophe; dort die Aufenthaltsräume für die Beschäftigten - total heruntergekommen.“ Und so ging es weiter. Wer, so frage ich sie (Herr Sievers, Frau Meschenmoser, Herr Simon), hat sich wohl klüger verhalten. Natürlich der Letztere. Wir, die Inspektoren, haben in unserem Bericht die katastrophalen Zustände geschildert; der Bericht wurde in Moskau im Justizministerium gelesen. Bald erhielten wird die Nachricht, dass 45 Mio. Rubel (das waren damals rund 1,5 Mio.€) bereitgestellt worden sind, die Missstände abzustellen. Nun bin ich weit, aber wirklich sehr weit davon entfernt, die Probleme im Landratsamt Ravensburg mit den Zuständen in russischen Haftanstalten zu vergleichen, aber das Gleichnis kann uns einiges lehren. Wenn Probleme verdeckt, versteckt, schöngefärbt und übertüncht werden, muss man sich nicht wundern, wenn sie nicht abgestellt werden. Warum kommen sie nicht frei-mütig auf den Kreistag zu und schildern uns die Handlungsdefizite in einigen Berei-chen. Nur wenn wir davon erfahren, können wir etwas ändern. Dabei ist es auch egal, ob es sich um Aufgaben handelt, die eher Landesaufgaben betreffen oder eher kreiseigene Aufgaben. Im ersten Fall, können wir sie unterstützen, Forderungen gegen das Land zu erheben, im anderen Fall können wir selbst die not-wendigen Kapazitäten schaffen. Tun sie dies nicht, müssen wir annehmen, dass sie entweder die Probleme nicht wahrhaben wollen oder dass sie nicht daran interessiert sind, sie abzustellen. Dies ist die dritte Haushaltsrede, in der ich diese Problematik anschneide. Kommen sie weiterhin nicht auf uns zu, werden wir systematisch alle Aufgabenbereiche, besonders im Dezernat IV und V, abfragen, wie es um die Wahrnehmung und Erfüllung der von diesen Abteilungen wahrzunehmenden Aufgaben steht. Nun zu einem anderen Thema. Der Landkreis verwendet seit 2009 für seine Rech-nungsführung die Doppik. Es ist eigentlich erstaunlich, dass in den Haushaltsbera-tungen im Kreistag bisher wichtige Erkenntnismöglichkeiten, die sich aus der doppi-schen Haushaltsführung ergeben, kaum eine Rolle gespielt haben. Dies will ich nachholen. Der Landkreis verwaltet, der Landkreis gestaltet, - die Verwaltungstätigkeit kostet Geld, der Landkreis investiert und er verbraucht die im Vermögen eingesetzten Werte. In der Doppik treten sie als Abschreibungen hervor. Anders als in der kameralistischen Buchhaltung, welche die Einnahmen und Ausgaben in der Verwaltung und für Ver-mögen abbildet, erlaubt die Doppik Erkenntnisse darüber, wie sich das Vermögen des Landkreises unter Beachtung des Werteverbrauchs entwickelt. Dies ist zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit unseres kreispolitischen Handelns von großer Bedeu-tung. Erhält der Landkreis sein Vermögen, verzehrt er sein Vermögen oder vermehrt er sein Vermögen? Um dies aus dem Haushalt herauszulesen, muss man die jeweiligen Jahresabschlüs-se heranziehen. In der Eröffnungsbilanz zur doppischen Haushaltsführung zum 1.1.2009 hat der Landkreis im Kernhaushalt ein Vermögen von 165 Mio. € besessen. Es zeigt sich, dass nach den Abschreibungen das Kreisvermögen seitdem stetig weiter angestiegen ist. Mal mit Jahresraten bis zu 19 Mio.€, mal mit einer Jahresrate von nur 3 Mio. €. Mit dem Abschluss des Jahres 2016 ist das Vermögen im Kernhaushalt auf den beachtlichen Betrag von 276 Mio. € angestiegen. Das macht eine Vermehrung des Vermögens des Landkreises um 111 Mio. € aus. Rechnet man noch die jeweilige Verschuldung des Kernhaushaltes mit ein, so ergibt sich ein Anstieg des Nettovermögens im Kernhaus-halt des Landkreises von rund 147 Mio. € auf 257 Mio.€. Also ein Zuwachs des Vermö-gens um 110 Mio. €. Richtig interessant werden die Vermögensbetrachtungen aber erst, wenn die einzel-nen Vermögenswerte betrachtet werden. Es liegen Zahlen zu den unterschiedlichen Vermögenswerten vor: zu immateriellen Vermögenswerten und beim Sachvermögen zu unbebauten und bebauten Grundstücken, zum Infrastrukturvermögen, zu Kulturgü-tern, zur Betriebs- und Geschäftsausstattung, zu Beteiligungen an GmbH’s, Zweckver-bänden und Stiftungen und den Zuführungen zu den Eigenbetrieben. Dabei fällt ganz besonders auf, dass es bei allen Vermögenswerten einen mehr oder weniger großen Zuwachs gegeben hat. Nur ein Vermögenswert ist um 5,2 Mio. € zu-rückgegangen. Es handelt sich um das Infrastrukturvermögen an Straßen und Brü-cken. Das bedeutet, dass der Werteverzehr durch die Abnutzung der Straßen und Brü-cken durch die in diesem Bereich getätigten Investitionen nicht kompensiert werden konnte. Dies ist umso bemerkenswerter, weil die aktuellen Zustandserhebungen, die teilweise einen noch deutlich schlechteren Zustand als erwartet ergeben haben, nicht in Form von Sonderabschreibungen berücksichtigt worden sind. Die Tatsache, dass unser Infrastrukturvermögen in den letzten 3 Jahren abgenommen statt zugenommen hat, sollte uns in nächster Zeit im Ausschuss und Technik beschäf-tigen. Vielleicht schaffen ja das aktuelle Kreisstraßenbauprogramm, das neue Pro-gramm zur Förderung des Radverkehrs und zur Barrierefreiheit einen gewissen Aus-gleich. Noch aussagekräftiger werden die Zahlen, wenn man nicht nur den Kernhaushalt be-trachtet, sondern auch noch den Eigenbetreib IKP mit ein bezieht. Dann kann festge-stellt werden, dass das Gesamtvermögen des Landkreises aus Kernhaushalt und IKP von rund 263 Mio. € auf 411 Mio. € angestiegen ist. Jetzt habe ich so viele Zahlen genannt, dass ich dies noch einmal auf nur eine zentra-le Größe zurückführen möchte, die man sich merken sollte: der Landkreis hat in der Zeit von 2009 bis 2016, also in 8 Jahren sein Vermögen um 150 Mio.€ vermehren kön-nen. Dies wird kommende Generationen freuen, und stellt uns allen, vor allem aber dem Kämmerer, ein gutes Zeugnis aus. An dieser Stelle ein besonderer Dank an Frau Schuh, die mir auf meine Bitte hin, bei der Ermittlung der Zahlen geholfen hat. Vielleicht können wir die einschlägigen Tabel-len allen Kreisräten zugänglich machen indem sie jeweils aktualisiert in zukünftige Haushaltspläne aufgenommen werden. Soweit zu den Erkenntnissen, die wir aus der Doppik für unsere Haushaltsberatungen gewinnen können. Jetzt noch ein Blick auf unsere Anträge. Zum gemeinsamen Antrag mit der Fraktion die Grünen ist von Frau Pfluger und Herrn Restle bereits das Notwendige gesagt. Am wichtigsten ist uns der Antrag zum sozialen Wohnungsbau. Das Problem wird im-mer drängender. Schon bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016 hat es dazu mehrere Initiativen aus dem Kreistag gegeben, darunter auch den Vorschlag aus den Reihen der FW, eine eigene Kreiswohnbaugesellschaft zu gründen. Aus den Bera-tungen über diesen Antrag ist die Vorlage 0044/2016 entstanden, welche darauf ver-weist, dass es im Landkreis zwei „etablierte und sehr erfahrene, gemeinwohlorientierte, genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen“ gebe, mit denen interessierte Kommunen zusammenarbeiten könnten. Trotz dieser Möglichkeiten hat die Stadt Ravensburg jetzt geplant, eine eigene Gesellschaft zu gründen, um sich im sozialen Wohnungsbau zu engagieren. Sie hat andere Kommunen aufgefordert, sich daran zu beteiligen. Angesichts des großen Mangels an Sozialwohnungen im Kreis reicht es nicht aus, dass der Kreis darauf hinweist, was andere tun können, er sollte auch selbst als Akteur und mit Mitteleinsatz tätig werden. Der Begriff „Akteur“ hält ausdrücklich of-fen, in welcher Form der Kreis diese Aufgabe wahrnimmt. Er kann sich des Angebots der genannten Wohnungsbauunternehmen bedienen, der Ravensburger Initiative an-schließen oder einen sonstigen Weg gehen. Welcher Weg gegangen werden soll und welche Projekte angegangen werden sollen, kann in den Fachausschüssen des Landkreises berichtet und die Mittel dann freigegeben werden. Der Antrag mit dem Sperrvermerk zu den Mitteln für das Planungsteam will die neue Lage aufnehmen, die sich dadurch ergeben wird, dass der Bodenseekreis wahrschein-lich dem Planungsteam nicht beitritt. Die Verwaltung sollte mit den zuständigen Aus-schüssen beraten, wie unter den veränderten Umständen verfahren werden soll. Des-halb der Sperrvermerk. Der Antrag zum WLAN-Zugang in den Asylunterkünften spricht für sich selbst. Bitte Stimmen sie unseren Anträgen zu. Unser Abstimmungsverhalten zum Haushalt werden wir davon abhängig machen, wie es mit der Bereitstellung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau aus dem Kreis-haushalt aussehen wird. Findet sich hier eine Mehrheit, dass der Kreis sich dieser drängenden Problematik annimmt, werden wir dem Haushalt zustimmen. Tut er dies nicht, werden wir uns enthalten. Lassen sie mich zum Schluss die Metapher vom Anfang meiner Rede mit dem „Schwimmen des Landkreises im Geld“, also der „Geldflut“ aufgreifen. Sinnigerweise hat, die ausreichende Nässe diesmal dazu beigetragen, dass der Kämmerer seinen Haushalt leicht in „trockene Tücher“ bringen konnte. Wie immer geht der besondere Dank an den Kämmerer und an seine Frau- und Mann-schaft, die das umfangreiche Zahlenwerk erarbeitet haben. Rudolf Bindig

 

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