Frank Walser, SPD-Fraktionsvorsitzender Erstmals in den letzten 25 Jahren hat die SPD-Fraktion einen Haushaltsplan abgelehnt. Der Grund hierfür lag darin, dass im Stellenplan eine Stelle in B 3 für die Einrichtung einer Baubürgermeisterstelle vorgesehen war.
In diesem Zusammenhang kamen Erinnerungen an den Herbst 2012 auf. Damals hatten CDU, FWV und FDP mit Unterstützung durch die Verwaltungsspitze in einer „Nacht- und Nebelaktion“ die Stelle des Baubürgermeisters mit brachialer Gewalt gestrichen. Das Motiv dieser unheiligen Allianz war, eine erneute Kandidatur der damaligen Baubürgermeisterin, Frau Utz, zu verhindern. Ob Frau Utz überhaupt kandidiert hätte, war zu diesem Zeitpunkt völlig ungewiss. Sicher war aber, dass sie keine Mehrheit mehr erhalten hätte, weil ihr schon damals alle Fraktionen, also auch die SPD-Fraktion, bedeutet hatten, dass sie sie nicht mehr wählen würden.
Schon zum damaligen Zeitpunkt aber war allen Beteiligten klar, dass Ravensburg einen Baubürgermeister benötigt und dass die Stelle nach Ablauf einer „Anstandsfrist“ wieder eingerichtet werden würde. Und so sollte es mit dem Haushaltsplan 2015 auch kommen. Um dies zu verhindern, stellte die Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatung den Antrag, die Stelle aus dem Stellenplan zu streichen, was aber erwartungsgemäß keine Mehrheit fand. Bedauerlicherweise waren auch die Grünen, die sich 2012 ebenfalls öffentlich und lautstark über das Vorgehen der Mehrheit echauffiert hatten, umgefallen und haben sich an der Fortsetzung der Provinzposse beteiligt.
Die SPD-Fraktion steht auf dem Standpunkt, dass es verlässliche und ehrliche Politik ist, sich nicht am zweiten Teil des Bubenstücks zu beteiligen, wenn man sich schon am ersten nicht beteiligt, sondern dieses Vorgehen deutlich verurteilt hat. Wer also 2012 wider besseren Wissens der Meinung war (oder jedenfalls vorgab, dieser Meinung zu sein), dass Ravensburg keinen Baubürgermeister benötigt, der müsste 2014 konsequenterweise immer noch dieser Meinung sein.
Abgesehen von diesem Umstand, der die Fraktion zur Ablehnung des Haushaltsplanes zwang, ist der Haushalt 2015 unter den gegebenen Umständen und auch vor dem Hintergrund des Damoklesschwerts „WGV-Gewerbesteuer“ angemessen. Da die Mittel im Vermögenshaushalt durch die unumgänglichen Maßnahmen „Sanierung der Gymnasien“ und „Verlagerung der Verwaltungsstandorte“ auf Jahre hinaus gebunden sind, sind eben bis auf Weiteres keine weiteren größeren Investitionen in noch nicht begonnen Projekte möglich.
Frank Walser