Rudolf Bindig: Haushaltsrede zum Kreis-Etat 2019

Veröffentlicht am 02.01.2019 in Kreistagsfraktion

Rudolf Bindig: "Die Beratung des Haushalts für das kommende Jahr ist immer ein besonderes Ereignis im Jahresablauf der Arbeit des Kreistages. Diesmal hat es dazu im Vorfeld zwei Besonderheiten gegeben.
Da ist einmal das Verhalten des Landrates selbst. Erinnern wir uns. Schon bei der Vorlage des ersten Haushaltes, der unter der Verantwortung von Herrn Landrat Sievers im Herbst 2015 für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt wurde, gab es einige Merkwürdigkeiten." 

"Damals sind wichtige Eckpunkte für die Haushaltsaufstellung im Verwaltungsaus-schuss – ich nenne es mal - „vorbestimmt“ worden und der Landrat hat eine Distanz-haltung zum Haushalt eingenommen. Der Landrat hat damals wörtlich gesagt, dass ihm ein Eckpunkt der Haushaltsaufstellung „gar nicht gefalle“ und er hat an die Kreis-räte appelliert, das Haushaltskonstrukt nochmals zu überdenken.
Wir habe diese Distanzierung des Landrates vom eigenen Haushalt in der Haushalts-rede für den Haushalt 2016 entsprechend kommentiert und kritisiert.
Der Kreiskämmerer hat dann in seiner ihm eigenen, freundlichen, leicht verschmitzt und humorvollen Art das Zahlenwerk des Haushaltes allein vorgestellt.
So war es auch in den Folgejahren. Der Landrat hat zwar den Haushalt nicht mehr kritisiert, sondern er stand gewissermaßen sachlich neutral neben dem Ablauf des Haushaltsgeschehens. Irgendwie tat er so, als habe er mit dem Haushalt gar nichts zu tun.
Diesmal jedoch hat er nach den Erläuterungen des Kämmerers selbst das Wort ergriffen und die politischen Überlegungen, die Neuerungen und Akzentsetzungen des Haushaltes in 10 Punkten vorgestellt. Ich möchte diese Aufgabenteilung zwischen Landrat und Kämmerer ausdrücklich loben.
Jetzt ist das richtige Format gefunden worden, mit dieser Frage umzugehen. Spät kommt ihr, doch ihr kommt, Herr Landrat Sievers! Herzlich willkommen in der Haushaltsdebatte des Kreistages.
Die zweite Besonderheit dieser Haushaltseinbringung war und ist, dass die Verwaltung selbst nur wenige Wochen nach der offiziellen Einbringung im Kreistag von sich aus, wichtige Eckpunkte und Zahlen im Entwurf des Haushalts verändert hat. Mit einer Ergänzungsvorlage werden sie heute in die Kreistagsberatungen eingebracht. Dabei geht es um das Verfahren und um den Inhalt.
Für das gewählte Verfahren habe ich drei verschiedene Theorien gehört.
Die erste Theorie ist die Demutstheorie. Danach hat die Verwaltung nach der ursprünglichen Einbringung ein Echo aus einigen Fraktionen des Kreistages gehört und in einem „Akt freiwilliger Unterwerfung“ selbst eine Korrektur vorgenommen. Sie hat selbst vollzogen, was sonst schicksalhaft auf sie zugekommen wäre.
Die zweite Theorie für dies Verhalten ist die Oberschlitzohr-Theorie. Sie besagt, dass, nachdem der Kämmerer gehört hat, dass es eventuell einen Antrag geben könnte, die Kreisumlage um 3% zu senken, schnell selbst eine Senkung um 2% vorgenommen hat, um so aus der Sicht des Kreises noch Schlimmeres zu verhüten, um noch leidlich aus der Sache herauszukommen.
Die dritte Theorie, und ich hoffe, dass dies die zutreffende ist, ist die Einsichts- oder Fairnesstheorie. Sie besagt, dass es im Geiste eines fairen Interessenausgleiches zwischen der beiden kommunalen Ebenen, Kreis und Gemeinden, vertretbar ist, für eine bestimmte Zeit auf einige Einnahmen zu verzichten. Dies heißt aber auch, und insoweit hat dieses Verfahren zwei Seiten, dass der Kreis, wenn der Bedarf vor allem im Investiven Bereich deutlich ansteigt, wieder einem höheren Kreisumlagesatz erhalten muss.
Die Bereitschaft dazu ist von einigen Rednern aus der Gruppe der Bürgermeister deutlich im Verwaltungsausschuss geäußert worden. Da kann ich nur mit Goethe sagen: Die Worte höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Letztlich werden nicht Worte zählen, sondern Taten. Die letzten 6 Jahre hat sich die Kreisumlage immer nur in eine Richtung bewegt – nach unten. Und dies in guten Konjunkturjahren.
Angesichts der großen Aufgaben bei der Erneuerung unserer Berufsschulen und der bürger- und mitarbeiterfreundlichen Unterbringung unserer Verwaltung, wird die Situation bald eintreten, dass der Landkreis wieder einen deutlich höheren Mittelbedarf hat. Ich hoffe, die Ausführungen einiger Redner im Verwaltungsausschuss sind gut mitprotokolliert worden.
Inhaltlich tragen wir, diesen Fairnesskompromiss mit, wenn er wirklich nur eine vor-rübergehende Regelung darstellt, um z.B. den Gemeinden bei der Umstellung ihres Haushalts- und Rechnungswesens auf die Doppik zu helfen. Für die Umstellungs-kommunen ist es ungewohnt, nicht nur Einnahmen und Ausgaben in Einklang bringen zu müssen, sondern auch noch die Abschreibungen erwirtschaften zu müssen.
Solange der Landkreis die kommenden Investitionen im Berufsschulbereich und bei den allgemeinen Verwaltungsgebäuden erst plant und vorbereitet, mag dies angehen. In der Umsetzungsphase werden dann wieder mehr Mittel an den Landkreis gehen müssen.
Es ist schwer, so etwas wie allgemeingültige Kriterien zu finden, wie sich die Mittel zwischen den beiden Ebenen der kommunalen Träger aufteilen sollen Der Landkreis-tag fordert immer wieder, dass das Kreisumlageaufkommen mindestens ausreichen muss, um den Zuschussbedarf im Sozialetat zu decken. Während dies in den Vorjahren mehrmals nicht ganz erreicht worden ist, dürfte dies, nach Auskunft des Kämmerers, selbst nach der Korrektur noch gerade so hinkommen.
Der genannte Maßstab kann natürlich nur in Normaljahren gelten. Wenn erhebliche Investitionen getätigt werden müssen, die den Bürgerinnen und Bürgern aus den Gemeinden des Kreises direkt zu Gute kommen, kann und muss davon abgewichen wer-den. Bei den Berufsschulinvestitionen ist dies der Fall.
Anders als bei der kameralistischen Buchführung bietet die Doppik bekanntlich die Möglichkeit, nicht nur die Einnahmen und Ausgaben zu erfassen, sondern auch das Vermögen und die Vermögensentwicklung der Kommune abzubilden.
In meiner letzten Haushaltsrede habe ich mich erstmals intensiver mit der Vermögensentwicklung des Landkreises in den Jahren seit der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens befasst und darum gebeten, die Übersicht, welche Frau Schuh dazu auf meine Bitte extra angefertigt hatte, in jeweils aktualisierter Form in den Haushaltsentwurf aufzunehmen. Dies ist im Haushaltsentwurf auf Seite 40 geschehen. Gemeinsam kriegen wir es noch hin, den Haushalt aussagekräftiger zu machen. Gel, Herr Baur und Frau Schuh, wir schaffen das! Vielen Dank.

Der Tabelle ist zu entnehmen, dass das Kreisvermögen seit Einführung der Doppik Im Jahre 2009 in den meisten Vermögenswerten deutlich angestiegen ist, am stärksten natürlich durch die Krankenhausinvestitionen beim Sondervermögen der Eigenbetriebe. Ein wichtiger Vermögenswert nimmt jedoch ab: es handelt sich um das Infrastrukturvermögen z.B. bei Straßen und Brücken.
In der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2009 hat das Infrastrukturvermögen rund 64 Mio. aus-gemacht, Ende 2017 waren es trotz der Ersatzinvestitionen und Neubauten nur noch 57,5 Mio. Der Werteverzehr am Infrastrukturvermögen wird also durch die in diesem Bereich getätigten Investitionen nicht aufgefangen.
Dabei müssen wir uns sowieso fragen, ob bei dem zur Haushaltsaufstellung benutzten Verfahren, insbesondere bei den Abschreibungssätzen, die Wertentwicklung des Ver-mögens angemessen wiedergegeben wird. Schon vor einigen Jahren haben wir, als die Kreisstraßen durch schwere Frostschäden geschädigt worden sind, problematisiert, ob dann nicht Sonderabschreibungen vorgenommen werden müssen.
Neulich haben Sie, Herr Landrat, auf einer Ausschusssitzung zurecht gefragt, ob die verwendeten Abschreibungszeiten bei Gebäuden mit der Realität in Einklang zu bringen sind. Für allgemeine Verwaltungsgebäude wird derzeit von einer Nutzungsdauer von 80 Jahren ausgegangen, bei den Schulimmobilien von 50 Jahren. Diese angenommenen Nutzungsdauern bilden den realen Werteverzehr derzeit nicht korrekt ab.
Es gibt hierzu, wie in den anderen Bundesländern auch, für Baden-Württemberg einen Leitfaden für die Bilanzierung von Vermögenswerten. Dieser gibt teilweise Spannbreiten vor. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die verwendeten Sätze mit den realen Gegebenheiten abzustimmen sind. Auch Sonderabschreibungen sind möglich und können geboten sein.
Hinter diesen – etwas trocken erscheinenden Bilanzierungsfragen – steckt viel politische Problematik – vielleicht sogar politischer „Sprengstoff“. Wenn andere, realistische-re Abschreibungssätze verwendet werden, hat dies erhebliche Auswirkungen auf etliche Haushaltszahlen und natürlich auf die Werte des Ergebnishaushaltes. Wenn die Abschreibungen nicht 13,5 Mio.€ ausmachen, sondern 18 oder 20 Mio.€, verschlechtert sich das „veranschlagte ordentliche Ergebnis“ im Ergebnishaushalt entsprechend. Es kann gegebenenfalls sogar negativ werden.
Dies alles sind wichtige Grundsatzfragen der Haushaltsaufstellung. Zehn Jahre nach Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens im Land-kreis sollten wird uns damit beschäftigen.
Wir haben zur „Überprüfung und Anpassung von Grundlagen der Haushaltsaufstellung“ einen Antrag erarbeitet und dem Landratsamt übermittelt. Wir haben angenommen, dass er zur Überweisung gleich heute bei der Haushaltsberatung mitbehandelt werden kann. Nun, die Auguren der Geschäftsordnungsauslegung im LA sind der Meinung, dass diese Problematik einen extra Tagesordnungspunkt erfordert und der Antrag deshalb früher hätte vorgelegt werden müssen.
Sei’s drum, dann wird das Thema eben auf der nächsten Kreistagssitzung am 15. Januar 2019 behandelt. Wichtig ist, dass dies rechtzeitig vor der nächsten Haushaltsaufstellung beraten und entschieden wird.
Zwei wichtige Vermögenswerte des Landkreises werden traditionell nicht im Haushalt bilanziert, obwohl sie bei einem Überblick über das Kreisvermögen eigentlich mitbetrachtet werden müssen. Es ist unsere Vermögen an der Kreissparkasse und an der OEW.
Das Vermögen an der Kreissparkasse wächst stetig an. Die Kreissparkasse wird ihrem gemeinwohlorientierten Ansatz dadurch gerecht, dass sie verschiedene Institutionen und Aufgaben sponsert und dafür Spenden bereitstellt. Dies entlastet indirekt auch die Kreisfinanzen. Von diesem Vermögen haben wir also was.
Das Vermögen an der OEW dagegen ist in den letzten Jahren starken Schwankungen ausgesetzt. Nach zunächst dramatischem Rückgang hat jetzt der Konsolidierungsprozess mit einer Werterholung eingesetzt. Für den Kreishaushalt allerdings wird es auch 2019 keine Einnahmen aus einer Gewinnausschüttung geben.
Zum vierten Mal gibt es eine Null. Durch die falsche CDU - Atomenergiepolitik auf Landesebene sind dem Landkreis damit in den letzten 8 Jahren aufaddiert bereits 64 Mio. entgangen. Diese Rechnung werden wir solange fortführen, bis von der OEW wieder ein angemessener Beitrag für die Kreisfinanzen erbracht wird. Erst dann lässt sich eine Bilanz des CDU-generierten Gesamtschadens vornehmen.
Der Landrat hat in seinen politischen Erläuterungen des Haushaltes 10 Punkte genannt, die Einfluss auf die Aufstellung des Zahlenwerkes hatten. Er hat genannt, wo und wie Akzente gesetzt werden.
Die Mehrzahl dieser Punkte entsprechen auch unseren Zielsetzungen und Prioritäten: im Bereich Schule und Bildung beim Bauprogramm für die Berufsschulen und der Digitalisierung, im Verkehrsbereich beim ÖPNV und dem Ausbau der E-Mobilität und bei den neueren Akzentsetzungen in Richtung auf eine Biodiversitätsstrategie des Landkreises und beim Engagement zur Schaffung von mehr Kurzeitpflegeplätzen. Die bei-den letztgenannten Punkte gehen ja im besonderen Maße auf Initiativen hier aus den Reihen des Kreistages zurück.
Wir sind sogar der Auffassung, dass im Bereich der Schaffung der Kurzzeitpflegeplätze noch mehr getan werden muss. Wer einmal mit betroffenen Angehörigen gesprochen hat, weiß, wie dringend die Schaffung von mehr Kurzzeitpflegeplätzen ist. Wir beantragen deshalb, die Mittel nochmals um 500 000 € heraufzusetzen. Während der Landkreis die Mittel rein für Investitionszuschüsse vorgesehen hat, wollen wir sie auch für Betriebsmittelzuschüsse eingesetzt wissen.
Neu im Haushalt ist, unter diesem Namen, der Mitteleinsatz für eine Biodiversitätsstrategie des Landkreises. An der Konkretisierung der Strategie und konkreten Projekten wird noch gearbeitet. Besonders hervorzuheben und zu loben ist, dass die Kreisparkasse Ravensburg angekündigt hat, jährlich bis auf Weiteres 150 000 € für Zwecke zur Förderung der Biodiversität bereitzustellen. Die Spende geht an den Landschaftserhaltungsverband. Zusammen mit 1 Mio. € aus der Sielmannstiftung lassen sich 2019 hoffentlich bereits wichtige Projekte verwirklichen.
Wir sollten uns darauf vorbereiten, dass wir künftig auch aus dem Kreishaushalt für Zwecke zum Erhalt der Biodiversität weitere und steigende Beträge einsetzen müssen. Die in jüngerer Zeit bekanntgewordenen dramatischen Zahlen über den Rückgang von Bestandszahlen und Arten bei Insekten, Vögeln, Pflanzen und, noch viel zu wenig beachtet, auch von Pilzen erfordern gesteigerte Anstrengungen auf allen politischen Ebenen.
So lobenswert der Einstieg des Landkreises ist, so muss doch gesehen werden, wie bescheiden letztlich die Beträge noch sind, die aus Mitteln des Landkreises für diese wichtige Aufgabe eingesetzt werden. 95 000 € für die Stelle eines Biodiversitätsbeauftragten beim Landschaftserhaltungsverband.
Aber auch der weiteste Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Selbst wenn man berücksichtigt, dass für Natur- und Artenschutz auch bei anderen Titeln Mittel eingesetzt sind, bleibt dies hinter dem Mitteleinsatz für andere Kreisaufgaben weit zurück.
Es ist schon wichtig, sich einmal die Größenordnungen vor Augen zu führen. Für den Neubau einer beliebigen Brücke an einer Kreisstraße, muss der Kreis oftmals leicht Eigenanteile von 2 bis 3 Mio. € aufwenden, das ist mehr als das 20-fache der Aufwendungen für die Biodiversitätsstrategie. Wohlbemerkt für eine Maßnahme. Wie deutlich wird die Schieflage erst, wenn mehrere Brücken oder Baumaßnahmen mit in die Betrachtung einbezogen werden.
Da möchte man fast auf die Metapher von Martin Luther King zurückgreifen: I have a dream! Ich habe einen Traum, dass einmal mehr Mittel im Landkreis für den Erhalt der Natur und der Artenvielfalt eingesetzt werden, als für den Bau von Straßen und Brücken.
Zurück zu den 10 Punkten des Landrates. Besonders interessant wird eine solche Aufzählung immer, wenn man nicht nur das betrachtet, was genannt wird, sondern besonders das betrachtet, was nicht genannt wird.
Da wird einmal die Gründung einer Planungsgesellschaft für die Bundesfernstraßenplanung vom Landrat nicht erwähnt. Dies geschieht aber, so lässt sich aus einer gestern veröffentlichten Presseerklärung ableiten, wohl nicht aus inzwischen erfolgter Einsicht, sondern wohl eher deshalb, weil das Thema für ihn bereits abgehakt ist, oder wird es von ihm, weil es so unangenehm ist, - verdrängt. Dies erstaunt umso mehr, da der Bodenseekreis wohl jetzt endgültig aussteigt. Im Haushalt des Bodenseekreises jedenfalls sind dafür keine Mittel vorgesehen. Wir haben dazu einen Antrag vorgelegt. Das Thema muss auf dem Tisch bleiben!
Zum anderen hat der Landrat auch das Thema Soziales Wohnungswesen nicht er-wähnt. Das ist schon verwunderlich. Der Kreistag hat schließlich schon zweimal be-schlossen: „Der Landkreis Ravensburg soll als Akteur und mit dem Einsatz von Mitteln im Bereich des sozialen Wohnungsbaus tätig werden.“
Im Rahmen der löblichen Bemühungen des Landrates, mehr Bewerber, insbesondere Frauen, als Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Kreistagswahl zu gewinnen, habe ich in der Zeitung gelesen. „Landrat sucht Chefs.“ Sehr löblich, dass sie das Verhältnis Kreistag – Verwaltung so sehen. Richtig ist auch, dass nicht einzelne Kreistagsmitglieder ihr Chef sind, sondern es ist das Kollektivorgan Kreistag. Es ist ihr Chef.
Dieser ihr Chef hat sie bereits zweimal angewiesen, im Bereich des sozialen Wohnungswesens tätig zu werden. Sie haben versucht sich aus der Aufgabe wieder raus zu winden. Da hat der Kreistag sich dagegen gewandt. Die Chefanordnung gilt also weiterhin.
Da im Kreistag bisher sowohl die Gründung einer eigene Kreiswohnungsbaugesellschaft als auch ein spezielles Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau keine Mehrheit gefunden hat, machen wir mit unserem Antrag Nr. 5 einen neuen Vorschlag.
Der Landkreis soll Belegungsrechte für Wohnungen kaufen und diese Rechte für die Bereitstellung von „bezahlbarem Wohnungsraum“ zur Verfügung stellen. Der Kauf von Belegungsrechten ist ein erprobtes marktwirtschaftliches Instrument. Es wird z.B. in der Region von den Städten Friedrichshafen und Überlingen mit Erfolg angewendet. Im Landkreis Bodenseekreis ist es beantragt. Dennoch, bei unserem Antrag geht es zu-nächst nur um die formale Bereitstellung von Mitteln für diesen Zweck. Die letztliche Verwendung muss noch zwischen Verwaltung und Kreistag abgeklärt werden.
Über diese Punkte hinaus haben wir den Kreishaushalt sorgfältig durchgesehen. So gründlich, dass wir den Kämmerer auf einige Druckfehler auf den Seiten 371 und 425 hinweisen konnten.
Bei der Betrachtung einzelner Bereiche ist uns aufgefallen, dass die Erstkontaktzeiten bei der Schuldnerberatung unverantwortlich lang sind und die Soll- oder Zielzahlen bei der Rückgriffquote beim Unterhaltsvorschuss zu gering sind. Dazu haben wir Extra-Anträge gestellt, die wir vor der Abstimmung kurz begründen werden.

Herr Landrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, sie wissen, dass wir, und gerade auch ich, in der Haushaltsrede gerne auch einmal etwas die sprachlichen Klingen kreuze. Dies macht schließlich die Würze der Debatte aus.
Gerne soll aber betont werden, dass der im Kern kollegiale Geist, der hier im Kreistag praktiziert wird, auch für uns ein wertvolles Gut ist. Er macht es möglich, dass wir zwischen und innerhalb der Fraktionen mal in dieser und jener Konstellation abstimmen.
Im Sinne dieses Gemeinschaftsgeistes erlauben sie mir am Schluss meiner Haushalts-rede zum Kreishaushalt 2019 bitte noch eine kurze vorausschauende, grundlegende Bemerkung.
Dies deshalb, weil dies wahrscheinlich die letzte Haushaltsdebatte ist, die wir in dieser oder ähnlicher Zusammensetzung miteinander führen können. Ob dies nach den Wahlen noch so der Fall ist, ist zumindest ungewiss
Bei allen auch unterschiedlichen Meinungen in Einzelfragen war doch auf allen Sei-ten zu merken, dass wir uns auf der Basis gemeinsam anerkannter Werte bewegen.
Ob wir diese Werte, eher vom Himmel herunterholen, wie dies zumindest dem Namen nach bei der CDU der Fall ist, oder ob wir diese Werte als Humanisten vom Menschen direkt ableiten, ist dabei unbenommen.
Wichtig ist die gemeinsame Wertbasis. Sie hat Eingang gefunden in die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie ist die Basis unseres Grundgesetzes.
Der Schlüsselsatz dazu ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt!“ Dies gilt auch für unsere kommunalen Tätigkeit. Wenn es künftig notwendig werden sollte, lassen sie uns in dieser Frage eng zusammenstehen. Lassen sie uns nicht über jedes Stöckchen springen, das andere uns vielleicht künftig hinhalten werden.

Wie immer geht der besondere Dank an den Kämmerer und an seine Frau- und Mannschaft, die das umfangreiche Zahlenwerk erarbeitet haben.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit."

 

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