SPD-Landtagsabgeordneter Andreas Stoch: Tarifeinheit garantiert Stabilität und Solidarität in den Betrieben

Veröffentlicht am 05.07.2010 in Pressemitteilungen

Aus Anlass der zuletzt ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Aufhebung der seit Jahrzehnten praktizierten Tarifeinheit innerhalb der Betriebe bezieht der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Stoch eine kritische Stellung.

Es entsprach der jahrzehntelangen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass innerhalb desselben Betriebes die Tarifeinheit gewährleistet sein muss. „Die Tarifeinheit, die Gültigkeit nur eines Tarifvertrages in ein und demselben Betrieb, war über lange Jahre ein Garant für den sozialen Frieden in den Betrieben“, sagt Stoch. Hierdurch seien einheitliche Arbeitsbedingungen und eine soziale Ausgeglichenheit innerhalb der Belegschaften garantiert worden.

Durch die nunmehr vom Bundesarbeitsgericht getroffene Entscheidung bestehe die Gefahr, dass die Schlagkraft der Gewerkschaften im Verhältnis zu den Unternehmern, insbesondere aber im Verhältnis der verschiedenen Berufsgruppen untereinander, deutlich geschwächt würden. Es bestehe hierdurch die Gefahr, dass verschiedene Berufsgruppen, die im Hinblick auf ihre Tätigkeit über ein erhebliches Droh- und Druckpotential verfügen, bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen könnten, als dies der großen Mehrheit der Beschäftigten möglich sei. Hierdurch werde die Solidarität zwischen den verschiedenen Berufsgruppen gefährdet. „Es ist nicht anzustreben, dass innerhalb eines Betriebes ein Zustand des ständigen Arbeitskampfes herrscht“, warnt der Parlamentarier. Gerade für den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen in Deutschland sei die bisherige Praxis der Tarifeinheit sowie der betrieblichen Mitbestimmung ein Garant gewesen.

Andreas Stoch unterstützt daher den Deutschen Gewerkschaftsbund wie auch dessen Mitgliedsgewerkschaften, aber ebenso die Arbeitgeberverbände, in ihrem Bemühen, durch eine gesetzliche Regelung die Tarifeinheit und damit den sozialen Frieden in den Betrieben zu bewahren. Eine solche gesetzliche Regelung müsse insbesondere aber auch dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Koalitionsfreiheit Rechnung tragen.

 

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